Reklame im Bezahlfernsehen

Urteil: Amazon darf Video-Kunden keine Werbung aufzwängen

Programmpräsentation des Streaming-Dienstes Prime Video
Amazons Streamingdienst Prime Video darf nicht einfach Werbung senden, urteilt das Landgericht München I. (Symbolbild) © Rolf Vennenbernd/dpa

München (dpa) - Das Landgericht München I hat Amazon gemaßregelt: Das US-Unternehmen darf in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen seines Streamingdiensts Prime Video ändern und den Zuschauern Werbespots auf Bildschirme und Displays schicken. Damit hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Klage gegen Amazon gewonnen, wie das Gericht mitteilte. Amazon soll den Kunden nun ein «Berichtigungsschreiben» schicken.

Das Urteil ist jedoch nicht