Gerichtshof der EU

Urteil zu Flugausfall: Airline muss auch Provision erstatten

Der Europäische Gerichtshof stärkt Flugreisenden, die über Buchungsportale buchen, mit einem Urteil den Rücken. (Symbolbild)
Der Europäische Gerichtshof stärkt Flugreisenden, die über Buchungsportale buchen, mit einem Urteil den Rücken. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod/dpa

Luxemburg (dpa) - Bei Flugstreichungen müssen Airlines einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge Reisenden die Provision von Vermittlern erstatten, auch wenn sie nicht über deren genaue Höhe Bescheid wussten. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stärkten damit den Schutz von Fluggästen, die über Buchungsportale buchen.

Im konkreten Fall hatten Reisende auf dem Portal des Reisebüros Opodo Flugtickets von Wien nach Lima mit der niederländischen