Berlin/Frankfurt (dpa) - Wer seinen gebuchten Flug nicht antritt, muss zumindest die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet bekommen. Weil aber einige Fluggesellschaften widerrechtlich solche Entgelte einbehalten, sucht die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nun konkrete Fälle für eine mögliche Sammelklage.
Laut VZBV sind mindestens die Luftverkehrsteuer, die Luftsicherheitsgebühr für die Passagierkontrollen am Flughafen und weitere Entgelte bei nicht