Gebühren nicht erstattet?

Verbraucherschützer prüfen Sammelklage gegen Airlines

Ärger um nicht angetretene Flüge
Wer seinen Flug nicht antritt, kann sich Steuern und Gebühren erstatten lassen. © Andreas Arnold

Berlin/Frankfurt (dpa) - Wer seinen gebuchten Flug nicht antritt, muss zumindest die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet bekommen. Weil aber einige Fluggesellschaften widerrechtlich solche Entgelte einbehalten, sucht die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nun konkrete Fälle für eine mögliche Sammelklage. 

Laut VZBV sind mindestens die Luftverkehrsteuer, die Luftsicherheitsgebühr für die Passagierkontrollen am Flughafen und weitere Entgelte bei nicht

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