Bonn (dpa) - Bei der Einhaltung der Vorschrift, dass Tankstellen nur mittags um 12 Uhr den Spritpreis anheben dürfen, kommt es laut Bundeskartellamt zu Verstößen. Es gebe «grobe Abweichungen», sagte Kartellamtschef Andreas Mundt der Deutschen Presse-Agentur in Bonn. Die Zahl der Abweichungen sei durchaus hoch. Viele Abweichungen seien offenbar nur technische Fehler und meistens handele es sich nur um einige Minuten. Es gebe aber auch besagte «grobe Abweichungen».
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