Kleine Kehrwoche

Die Grenzen der Gastlichkeit

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Jeder darf bei sich vebieten, wen er da nicht haben möchte. Wo hat die Gastlichkeit ihe Grenzen? Und sind jene überhaupt legitim? © Pixabay / Peggy

Spannende Frage: Bis wohin darf und sollte man als Gastronom über die Lokal-Gäste entscheiden? Ab welcher roten Linie wird ein Ausschluss von der Grauzone zur Diskriminierung? Ein paar Fälle seien hier betrachtet.

Dass ein Schild mit dem Verbot von Hunden am Restauranteingang hängt, das kennt man. Aber wie verhält es sich mit dem Verbot von Kindern? Diverse Restaurants haben bundesweit medienwirksam Regelungen eingeführt: Die einen bewirten Kinder unter 14 Jahren nur vor 17 Uhr, andere keine Kinder unter 12 Jahren, einige wollen als „Oasen der Ruhe“wollen gar keine Familien.

Vorgeschoben wird bei solchen Maßnahmen oft, „ignorante Eltern“ bestrafen zu wollen, die Missverhalten ihrer Kinder ungenügend tadeln. Aber was genau ist denn zu unterbinden? Geht es um zu laute Kinder, Zappeln, Essen auf dem Boden? Per Hausrecht ist sowas übrigens kaum durchzusetzen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen des Lebensalters, was Kinder mit einschließt. Eltern von „zu lauten“ Kids könnten also Entschädigungen einklagen.

Eine zielgerichtete Spezialisierung gehört mitunter zum Marketing einer Gastronomie. Bei Hotels ist dies Usus und akzeptiert: Wer keine Kinder beherbergen möchte, schafft keine Angebote für sie, was Familien ohnehin abschreckt. Oder er beruft sich auf die unterschiedlichen „Ruhe- und Erholungsbedürfnisse“ von Kindern und Erwachsenen, womit bereits 2013 ein Adults-only-Hotel erfolgreich seine Daseinsberechtigung vor einem Gericht in Hannover erstritt. Dieweil: Ein Urlaub mag auch leichter zu steuern sein; Familien suchen generell nach anderen Angeboten als Party- und Wellness-Urlauber.

Gehen wir noch weiter: Ein Pforzheimer Café-Besitzer hat die Jogging-Hose verbannt, weil er „schlechte Erfahrungen mit Trägern“ gemacht hat. Zwar ist ein gepflegtes Äußeres Voraussetzung für den Einlass in Clubs, feinere Restaurants haben ebenso Vorschriften. Wenn aber die neue Tendenz ist, dass jeder Gastronom nach Bauchgefühl Unerwünschtes aussortiert, geraten wir in eine bedenkliche Abwärtsspirale: Ausgrenzung wird zur Gewohnheit. Wer darf wohin? Was geht zu weit? Eine Besinnung auf Toleranz und Miteinander wäre wünschenswert. Sonst wird ein jeder irgendwann wegen irgendeiner persönlichen Eigenschaft irgendwo ausgeschlossen.

Die „Kehrwoche“ ist für alle! Ihr Mathias Schwappach

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