Rems-Murr-Kreis. Für Frauen heute kaum mehr vorstellbar, aber wahr: Bis 1958 konnte ein Ehemann darüber entscheiden, ob seine Frau arbeiten durfte oder nicht. Das änderte sich mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Allerdings: Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. Erst durch das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts gab es ab diesem