Rems-Murr-Kreis

Achtung: Ab dem ersten März drohen bei bestimmten Gartenarbeiten Bußgelder

Die Hecke muss dringend geschnitten werden? Geht nur noch bis 28. Februar. Zum Beispiel wegen der Vögel.
Die Hecke muss dringend geschnitten werden? Geht nur noch bis 28. Februar. Zum Beispiel wegen der Vögel. © pixabay.com/makabera

Rems-Murr-Kreis. Auch wenn das Wetter bislang nicht so war, dass der Mensch unbedingt in den Garten wollte: Mit Beginn des März’ sind bestimmte Gartenarbeiten verboten. Und zwar ganz egal, wie die Pflanzen aussehen. Auch wenn die Thuja-Hecke nur noch traurig braun und tot aussieht, wie es längst auch im Rems-Murr-Kreis oft der Fall ist, sie muss bleiben, wie sie ist. Wer die Arbeiten dennoch erledigt, dem drohen saftige Bußgelder. Deshalb: Die letzten sonnigen Februartage