Im Ostalbkreis gelten bereits nächtliche Ausgangssperren für Ungeimpfte, im Rems-Murr-Kreis wohl auch bald: Liegt die Inzidenz an zwei aufeinander folgenden Tagen über 500, dürfen nicht geimpfte Personen nur noch aus triftigem Grund zwischen 21 Uhr und 5 Uhr auf die Straße.
Auf die Polizei kommt Mehrarbeit zu – zumindest liegt diese Vermutung nahe: Irgendwer muss kontrollieren, ob sich die Menschen auch an die Ausgangssperre halten. Das geschieht im Rahmen des üblichen