Rems-Murr-Kreis

Bauernverband appelliert: Lücken lassen, bei Blockaden droht Schadenersatz

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Eine der behördlichen Auflagen für den Montag (8.1.) lautet: „Der Verkehr darf nicht mehr als zur Durchführung des Aufzuges bzw. der Versammlung erforderlich behindert werden (z. B. durch längere Stopps oder andere Aktionen). Blockaden sind unzulässig“. (Im Bild: Demofahrt am 21.12.2023) © Habermann

Bei „künstlichen“ oder selbst organisierten Blockaden von Straßen, Autobahnauffahrten oder Betriebsausfahrten von Unternehmen drohen den Landwirten empfindliche Schadenersatzforderungen. Darauf weist der Bauernverband Schwäbisch-Hall-Hohenlohe-Rems hin und gibt die Auflagen für die Protestfahrten am Montag (8.1.) bekannt, auch die behördlichen. Die Traktor-Kolonnen sollen keine Pulks bilden, Lücken zum Überholen lassen und entgegen dem Uhrzeigersinn von Schwäbisch Hall über Backnang,