Rems-Murr. Das Landratsamt Waiblingen hat die Entnahme von Wasser aus Gewässern im Rems-Murr-Kreis bis auf Weiteres untersagt. Der Grund: niedrige Pegelstände wegen mangelnden Niederschlags. Sollte sich die Situation verschlechtern, müssten weitere Maßnahmen getroffen werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Was wird genau verboten?
Mittels Allgemeinverfügung wird die private Entnahme von Wasser aus allen „Oberflächengewässern“ verboten. Sprich: Bäche,