Rems-Murr-Kreis. Erst ab 1,6 Promille gilt betrunken Rad zu fahren als Straftat. Beim Auto fahren schon ab 1,1 Promille. Sollten angesichts der zunehmenden Pedelec- und E-Bike-Nutzung die strafbewehrten Promillegrenzen auf 1,1 angeglichen werden? Darüber wurde auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Auch der ADFC ist schon seit Jahren dafür. Der passionierte Radfahrer Miran Rebec hingegen ist strikt dagegen und erläutert warum.
Der NDR zitiert den