Rund 2800 Bilder und etwa zwei Dutzend Videos hat die Polizei vor rund drei Jahren bei einer Hausdurchsuchung auf dem Notebook und dem Smartphone eines heute 35-Jährigen gefunden. Zu sehen war darauf, was man landläufig, aber irreführend, „Kinderpornografie“nennt. Weil nicht nur die Weiterverbreitung davon strafbar ist, sondern auch der Besitz, hat sich der Mann nun vor dem Schöffengericht verantworten müssen. Irreführend ist der Begriff deshalb, weil es in Wirklichkeit um die Darstellung