Rems-Murr-Kreis. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine Betriebsvereinbarung bei Kärcher, die dazu führen sollte, bei einem Teil der Belegschaft das Gehalt de facto abzuschmelzen, ist und bleibt rechtsunwirksam. Mehrere Beschäftigte, die geklagt hatten, dürfen sich über eine Lohnnachzahlung freuen. Aber war es das wirklich in diesem sagenhaft komplizierten Streit?
Kärcher, die Überschreiter und die Migrationszulage
Kärcher stützt sich seit jeher nicht