Rems-Murr-Kreis

Bundestagswahl 2025: Wählen per Briefwahl, was muss ich beachten?

Briefwahl
Symbolfoto. © Alexandra Palmizi

Rems-Murr-Kreis. Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Wegen der vorgezogenen Wahl stehen viele Gemeinden jetzt vor einer organisatorischen Herausforderung. Wegen des engen Zeitfensters appellieren manche Gemeinden darauf, auf die Briefwahl zu verzichten, da Stimmen zu spät ankommen könnten. Wie Sie sicherstellen, dass ihre Stimme per Briefwahl zählt und wie Sie Briefwahl – auch vor Eintreffen der Wahlunterlagen – beantragen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ab wann kann man die Briefwahl beantragen?

Die Unterlagen zur Briefwahl kann man in der Regel bei seiner Gemeinde beantragen, sobald der Wahltermin bekannt ist. Man muss also nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten. Zum Beispiel die Gemeinde Schwaikheim bittet auf ihrer Homepage allerdings darum, mit dem Antrag der Briefwahlunterlagen zu warten, bis die Wahlbenachrichtigungen angekommen sind, da sonst der Antrag nicht bearbeitet werden könne.

Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist der Freitag vor der Wahl um 15 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Die Unterlagen können auch bei der jeweiligen Gemeinde abgeholt werden. Vor Ort kann dort auch bereits vor dem Wahltermin mit den Briefwahlunterlagen gewählt werden. Vorteilhaft ist daran, dass die Wahlunterlagen dann direkt an der zuständigen Stelle eingehen und keine Gefahr besteht, dass die Unterlagen durch die Versandzeit zu spät ankommen.

Wie kann ich die Unterlagen beantragen?

Die Briefwahlunterlagen können mit dem Vordruck, der den Wahlbenachrichtigungen beigefügt ist, beantragt werden. Um die Unterlagen zu beantragen, werden der Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich.

Bei vielen Gemeinden können die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden. Im Rems-Murr-Kreis bieten diesen Service die Stadt Fellbach (hier), die Gemeinde Kernen (hier), die Gemeinde Plüderhausen (hier), die Gemeinde Remshalden (hier), die Gemeinde Rudersberg (hier), die Stadt Schorndorf (hier), die Gemeinde Schwaikheim (hier), die Gemeinde Urbach (hier), die Stadt Waiblingen (hier), die Stadt Welzheim (hier), die Stadt Winnenden (hier), die Gemeinde Winterbach (hier) und ebenso Weinstadt (hier) an.

Die Unterlagen sollten laut Innenministerium Baden-Württemberg möglichst früh angefordert werden. Versendet werden die Unterlagen, sobald die Stimmzettel vorliegen.

Was muss man beim Wählen per Briefwahl beachten?

Bei der Bundestagswahl gibt es auf den Stimmzetteln zwei Stimmen. Die Erststimme ist für die Direktkandidatur im Wahlkreis in der linken Spalte. Mit der Zweitstimme in der rechten Spalte wählen Sie das Kräfteverhältnis.

Wenn Sie Ihre Stimmen abgegeben haben, legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und kleben diesen zu. Die beiliegende eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein muss mit Datum und Unterschrift versehen werden und anschließend gemeinsam mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Den roten Wahlbriefumschlag kleben Sie zu und geben ihn unfrankiert in die Post oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt ab.

Welche Fristen gelten?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle sein. Dafür sollten die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesendet werden. Das ist für die Bundestagswahl 2025 der 20. Februar. 

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