Rems-Murr-Kreis

Bundestagswahl: Was Sie beim Ausfüllen des Stimmzettels unterlassen sollten

Stimmzettel
Es sind zwei Kreuze zu vergeben am Sonntag, 23. Februar, bei der Bundestagswahl. Wer Anmerkungen auf dem Wahlzettel hinterlässt, dessen Stimme ist ungültig. © Gabriel Habermann

Rems-Murr-Kreis. Schlag 8 Uhr am Sonntag, 23. Februar, öffnen die Wahllokale. Diese Wahl ist viel schneller erledigt, als es die Kommunalwahl vergangenes Jahr war: Wahlberechtigte haben bei einer Bundestagswahl nur zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme entscheiden Bürgerinnen und Bürger, welcher Kandidatin oder welchem Kandidaten aus ihrem Wahlkreis sie den Vorzug geben. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht in den Bundestag ein – zumindest