Die vielen Änderungen der Corona-Verordnungen sorgen für Verwirrung, deshalb hier eine Übersicht über die aktuell in Baden-Württemberg geltenden Regeln laut Angaben des Landesministeriums für Soziales und Integration (inklusive Gesundheit).
Wo gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht?
Die Maskenpflicht gilt weiterhin für Personen ab dem Alter von sechs Jahren hier:
im ÖPNV, also in U-Bahnen, S-Bahnen, Bussen (auch Reisebussen) und Zügen sowie an Bahn- und