Mit der Nachfrist bis 31. Januar hätte eigentlich jeder Grundstücks- und Hausbesitzer eine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgeben müssen. Gleichzeitig haben Kommunalverwaltungen Anfang des Jahres „neue“ Grundsteuerbescheide verschickt, wohl zum Beispiel Schorndorf, Korb, Kernen und Welzheim. Warum beide Vorgänge nichts miteinander zu tun haben, was bei Fristversäumnissen passiert und gegen welche Bescheide man Einspruch einlegen sollte oder könnte – das erläutert Sandra Himmel vom Verein