Wegen gewerbsmäßigen Betruges hat das Waiblinger Amtsgericht eine 41-jährige Fellbacherin zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die angeblich kaufsüchtige Frau einem 76-Jährigen rund 11.330 Euro aus der Tasche gezogen hat. Angeblich für zwei bedürftige Frauen, deren Existenz per Whatsapp lediglich vorgespiegelt wurde.
Grund für Tat: 41-jährige Angeklagte litt an Kaufsucht
Im April 2021 kontaktierte eine Sandra