Rems-Murr-Kreis

Fellbacher Betrügerin bekommt trotz Wiederholungstaten nur Bewährungsstrafe

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Hinterher verschwundene Whatsapp-Chatverläufe hatte der Geschädigte zu seinem Glück vorher noch der Polizei zugespielt. © Pixabay/LoboStudioHamburg

Wegen gewerbsmäßigen Betruges hat das Waiblinger Amtsgericht eine 41-jährige Fellbacherin zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die angeblich kaufsüchtige Frau einem 76-Jährigen rund 11.330 Euro aus der Tasche gezogen hat. Angeblich für zwei bedürftige Frauen, deren Existenz per Whatsapp lediglich vorgespiegelt wurde.

Grund für Tat: 41-jährige Angeklagte litt an Kaufsucht

Im April 2021 kontaktierte eine Sandra