Die Hauptfrage, die im Stuttgarter Landgerichtsprozess um Amokplanungen einer 25-Jährigen in Fellbach beantwortet werden muss, ist ihre psychische Zurechnungsfähigkeit. Bei der Durchführung des jahrelangen Stalkings eines städtischen Sachbearbeiters ging die 25-Jährige jedoch sehr planvoll vor.
Der 62-jährige Sachbearbeiter hatte nur drei- oder viermal persönliche Termine mit der Angeklagten, die Anfang März 2019 über Vermittlung einer Betreuerin aus einer Einrichtung in Tübingen nach