Der Genesenen-Status gilt sechs Monate. Danach müssen Genesene eine Impfung vorweisen, sonst gelten sie als nicht geschützt mit allen Folgen, das heißt: kein Zugang zu Veranstaltungen, bei welchen die 2G-Regelung gilt, Zutritt im 3G-Fall nur mit Test. Ein Impfzertifikat gilt vorerst zwölf Monate lang. Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Virologie nicht gerechtfertigt. In einer Stellungnahme der DfV vom 30. September heißt es:
Die nachgewiesene Dauer des