Rems-Murr-Kreis. Der Gesetzgeber schafft Rechtsansprüche – ohne sich, so hehr sie auch gedacht sein mögen, hernach um Finanzierbarkeit oder Personalausstattung zu kümmern: Das zeigt sich zum Beispiel beim Thema Schulbegleitung. Angesichts multipler Krisenerfahrungen schießen die Antragszahlen insbesondere für Schüler ohne sonderpädagogischen Bedarf in die Höhe, ebenso die Ausgaben. Im Rems-Murr-Kreis sind deshalb zunehmend nur noch Betreuungen nach dem Personalschlüssel 1