Rems-Murr-Kreis

Kärcher will im Streit mit Beschäftigten die Revision am Bundesarbeitsgericht

Kärcher-Clean-Park
Symbolfoto. © Benjamin Büttner

„Kärcher wird definitiv Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 21.11.2024 einlegen. Die genaue Prüfung der Urteilsbegründung hat unsere Entscheidung sogar noch bestärkt“, teilt die Kärcher-Pressesprecherin Anouk von Hochmeister mit. Das Unternehmen möchte also die Erlaubnis zur Revision erlangen.

Vorwürfe gegen das Landesarbeitsgericht

„Zum einen sehen wir den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt: Das LAG hat gezielt nach Gründen