„Kärcher wird definitiv Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 21.11.2024 einlegen. Die genaue Prüfung der Urteilsbegründung hat unsere Entscheidung sogar noch bestärkt“, teilt die Kärcher-Pressesprecherin Anouk von Hochmeister mit. Das Unternehmen möchte also die Erlaubnis zur Revision erlangen.
Vorwürfe gegen das Landesarbeitsgericht
„Zum einen sehen wir den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt: Das LAG hat gezielt nach Gründen