Rems-Murr-Kreis

Keine weiteren Geflügelpest-Fälle

Nachdem am 26. März die Geflügelpest im Landkreis festgestellt wurde, sind bei den bisherigen Kontrollen des Veterinäramtes alle Untersuchungen auf das Virus negativ.

Ende März hatte das Veterinäramt den Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt und am 27. März per Allgemeinverfügung Restriktionsgebiete um den Ausbruchsort festgelegt. Das Gebiet im Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb in Auenwald gilt als Sperrbezirk, der weitere Radius von zehn Kilometern als