Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Darauf weist die Arbeitsagentur Waiblingen hin. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es laut einer Mitteilung der Arbeitsagentur für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen:
Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass