Maskenpflicht beim Einkaufen und im Nahverkehr
Waiblingen/Stuttgart.
Ab Montag, dem 27. April, wird in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr gelten. Das gab Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag nach einer Kabinettssitzung zur aktuellen Corona-Lage bekannt. Kretschmann nannte die von der Landesregierung beschlossene Regelung bei der Pressekonferenz die "Pflicht, Mund und Nase zu bedecken". Notfalls reiche dafür ein Schal oder ein Tuch, so der Ministerpräsident - "das hat ja wohl jeder". Ein medizinischer Mundschutz sei dabei ausdrücklich nicht gemeint.
Ein Konzept zur Kontrolle sowie mögliche Sanktionen würden bis zum Start der Pflicht am Montag noch erarbeitet, sagte der Ministerpräsident. Er gehe aber davon aus, dass sich die Mehrheit der Menschen von sich aus daran halte.
Gilt die Pflicht auch für Kleinkinder?
Unklar blieb am Dienstag, ab welchem Alter die Maskenpflicht gelten soll. Auf die entsprechende Frage eines Journalisten sagte Kretschmann erst: "Kleinkinder gehen in der Regel nicht einkaufen". Bei der erneuten Nachfrage, ob es sich den um eine Pflichtverletzung handeln würde, wenn ein Kind keine Maske trägt, sagte der Ministerpräsident dann: "Damit müssen wir uns nochmal beschäftigen".
Auf eine Diskussion über die Dauer der Maskenpflicht wollte Kretschmann sich am Dienstag nicht einlassen. Er bereitete die Bürger aber darauf vor, dass sich die getroffenen Maßnahmen noch über Monate hinziehen werden. "Wir haben immer noch über 400 Neuansteckungen täglich." Wichtig sei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, bis ein Impfstoff vorhanden ist.
Baden-Württemberg viertes Bundesland mit Maskenpflicht
Als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus hatte Sachsen als erstes Bundesland am Montag eine Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel eingeführt. In Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gilt eine solche ab dem 27. April. Unabhängig von den Bundesländern haben darüber hinaus einzelne Städte eine Maskenpflicht eingeführt - Sulz am Neckar beispielsweise schon am vergangenen Freitag.
Die Bundesregierung empfiehlt der Bevölkerung bisher nur "dringend", Masken zu tragen.
Robert-Koch-Institut: Masken können Ausbreitung verlangsamen
"Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen", schreibt das Robert-Koch-Institut (RKI). Das gelte insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten, oder der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
"Voraussetzung dafür ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen". Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt deshalb ein Merkblatt mit Hinweisen zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
Virologe Christan Drosten warnt: Masken ersetzen nicht Abstandsregeln
Medizinische Atemschutzmasken sollen für "Berufe mit Patientenkontakt" reserviert bleiben, schrieb Christian Drosten, Leiter der Virologie der Charité in Berlin, bereits im März auf Twitter. Drosten sprach sich daher für selbstgebastelte Alternativen, sogenannte "community masks" aus, warnte aber gleichzeitig: "Natürlich lassen sich die jetzigen Maßnahmen zur Distanzierung und Kontaktminimierung auf keinen Fall durch das allgemeine Tragen von Masken ersetzen. Masken sind eine Ergänzung der Maßnahmen und eine Erinnerung für Alle an den Ernst der Lage."
Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte in der aktuellen Pressekonferenz, dass die Maskenpflicht keine anderen Regelungen ersetze. "Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin."
Maske selbst nähen: Eine Anleitung
Bereits vor dem Beschluss der Landesregierung brummten in Baden-Württemberg die Nähmaschinen. Wir haben uns von Näherinnen in Winterbach erklären lassen, wie man eine Behelfsmaske für den Alltagsgebrauch anfertigt. Hier geht es zum Artikel.