Rems-Murr-Kreis

Messerstich in die Leber: Wird die Täterin (Fellbach) fünf Jahre in Haft gehen?

Die Verhandlung am Landgericht geht weiter.
Die Verhandlung am Landgericht geht weiter. © Pia Eckstein

Stuttgart/Fellbach. Zwei Sachverständige haben Tat und Täterin eingeordnet, die Staatsanwältin hat plädiert, der Anwalt der Nebenklage – der Geschädigten – hat sich der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Folgt die Vorsitzende Richterin der Forderung, dann wird die 48-Jährige, die im Februar ihre ehemalige Freundin vor einer Fellbacher Gemeinschaftsunterkunft lebensgefährlich verletzte, für fünf Jahre in Haft gehen. Eventuell in Verbindung mit einer Entziehungskur. Die

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