Stuttgart/Fellbach. Zwei Sachverständige haben Tat und Täterin eingeordnet, die Staatsanwältin hat plädiert, der Anwalt der Nebenklage – der Geschädigten – hat sich der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Folgt die Vorsitzende Richterin der Forderung, dann wird die 48-Jährige, die im Februar ihre ehemalige Freundin vor einer Fellbacher Gemeinschaftsunterkunft lebensgefährlich verletzte, für fünf Jahre in Haft gehen. Eventuell in Verbindung mit einer Entziehungskur. Die