Stuttgart/Fellbach. Das Urteil im Fall der 48-Jährigen aus Fellbach, die im Februar mit einer 13,5 Zentimeter langen Klinge ihre ehemalige Freundin so schwer verletzte, dass diese sofort notoperiert werden musste, ist verkündet. Die Richterin bleibt nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Versuchter Mord, schwere Körperverletzung
Hatte die Angeklagte das Messer von ihrem Küchentisch wirklich nur mitgenommen, um ihre ehemalige Freundin damit zu