Rems-Murr-Kreis

Messerstich in Leber: Richterin bleibt knapp unter Forderung der Staatsanwältin

Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung: Immer unter dem Wappen von Baden-Württemberg.
Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung: Immer unter dem Wappen von Baden-Württemberg. © Alexandra Palmizi

Stuttgart/Fellbach. Das Urteil im Fall der 48-Jährigen aus Fellbach, die im Februar mit einer 13,5 Zentimeter langen Klinge ihre ehemalige Freundin so schwer verletzte, dass diese sofort notoperiert werden musste, ist verkündet. Die Richterin bleibt nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Versuchter Mord, schwere Körperverletzung

Hatte die Angeklagte das Messer von ihrem Küchentisch wirklich nur mitgenommen, um ihre ehemalige Freundin damit zu

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