Rems-Murr-Kreis

Missbrauch durch Tagesvater: Diese Strafe hält der Staatsanwalt für angemessen

Das Urteil gegen den Tagesvater aus Weinstadt fällt am 3. Juli.
Das Urteil gegen den Tagesvater aus Weinstadt fällt am 3. Juli. © Pixabay.com / Andre_Rau

Rems-Murr-Kreis. Im Prozess gegen einen ehemaligen Tagesvater aus Weinstadt haben nun Staatsanwaltschaft und Verteidiger vorgetragen, welches Strafmaß sie für angemessen halten. Die spannendste Frage wird sein, ob das Gericht Sicherungsverwahrung anordnen wird oder nicht. Das Urteil fällt nächste Woche.

Die Plädoyers waren diesen Freitag (26.06.) nicht-öffentlich zu halten, weil bei dieser Verhandlung zeitweise die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. In solchen Fällen