Die ausführliche Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts hat die Konfliktparteien erreicht. Das Unternehmen Kärcher sagte auf Nachfrage, diese im Detail erst noch durcharbeiten zu müssen, man strebe aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht an. Bis Ende des Jahres hat Kärcher dafür Zeit. „Wenig Aussicht auf Erfolg“, kommentiert die Sulzbacher Anwältin der Kärcher-Beschäftigten, die geklagt hatten. Sie postuliert auch Auswirkungen auf die Entlohnung anderer