Weitgehend freigesprochen hat die Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts den 21-Jährigen, der mit einer Maschinenpistole in einem Wohngebiet in Schorndorf-Weiler geschossen haben soll (wir berichteten). Von der Anklage auf versuchten Totschlag blieb nichts übrig. Festmachen konnte das Gericht nur den unerlaubten Besitz eines Butterflymessers, für den es neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung gab.
Schüsse aus der Maschinenpistole: Streit zwischen rivalisierenden Gruppen