Wer gedacht hatte, beim Einkaufen im Laden gelten ab jetzt „nur noch“ die 1,5-Meter-Abstandsregel und die Mundnasenmasken-Pflicht, hat sich zu früh gefreut. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte am Montag (08.06.2020) zwar einem Eilantrag der Tchibo GmbH stattgegeben und die Zutrittsbegrenzung qua Landesverordnung gemäß der Richtgröße von 20 Quadratmetern pro Person als zu unbestimmt und nicht nachvollziehbar gekippt. Tchibo hatte angegeben, auch Läden mit zum Beispiel 39 Quadratmetern