Rems-Murr-Kreis

Photovoltaik: Energieagentur Rems-Murr erläutert neue Regeln der Einspeisung

Photovoltaik Parkhaus Bahnhof
Photovoltaik auf dem P+R Parkhaus am Bahnhof in Waiblingen © Stadtwerke Waiblingen

Rems-Murr-Kreis. Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Solarspitzengesetz gilt für alle Photovoltaikanlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. Es verändert die Regelungen zur Einspeisung bei negativen Strompreisen und bringt gleichzeitig neue Chancen für Betreiber von PV-Anlagen. Die Energieagentur Rems-Murr gGmbH erklärt die wichtigsten Änderungen.

"Photovoltaik boomt weiterhin und wurde in Deutschland in den letzten Jahren stark