Weder 3G, 2G oder 2G plus noch die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte zwischen 21 und 5 Uhr kann die Polizei richtig kontrollieren. „Wir sind nicht ermächtigt, den Impfstatus abzufragen, in Innenräumen, also in Geschäften des Einzelhandels oder Restaurants schon gar nicht“, sagte Rudolf Biehlmaier, Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, am Freitag (3.12.). „Das gibt das Polizeigesetz nicht her. Das ist die klare Rechtsauffassung der gesamten Polizei in Baden-Württemberg.“ Das