Rems-Murr-Kreis

Polizisten oder andere Beamte mit Tattoos oder bemerkenswerter Haartracht: Was ist erlaubt, was geht eher nicht?

Prozess gegen «Gruppe S.»
Momentaufnahme im Gerichtssaal. © dpa

Beim Erscheinungsbild werden Staatsdienern engere Grenzen gesetzt als vielen Berufsgruppen in der freien Wirtschaft - doch auch ihnen kann empfohlen oder auch vorgeschrieben werden, das Tragen gewisser Merkmale zu unterlassen.

Wie seriös wirkt ein Polizist, dem ein rund um den Hals laufender Stacheldraht aus dem Hemdkragen wächst und der Piercings im Gesicht hat? Wie fühlt man sich, wenn einen eine Krankenschwester mit langen gegelten Kunstnägeln behandelt? Was das Tragen von