Rems-Murr-Kreis

Prozess gegen Harald Panzer: Schöffin wegen möglicher Befangenheit ausgewechselt

Landgericht
Das Landes-Wappen an der Wand hinter der Richterbank eines Landgerichtssaals (Symbolbild). © ALEXANDRA PALMIZI

Das Landgericht Stuttgart hat die Ablehnung einer Schöffin im Prozess um mutmaßlich geprellte Immobilienfonds-Anleger für berechtigt erklärt und die befangene Schöffin durch eine andere Laienrichterin ausgetauscht. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Verteidiger des Immobilienverwalters E., der neben dem Wohninvest-Gründer Harald Panzer wegen mutmaßlicher Untreue mitangeklagt worden ist. Weiterhin steht infrage, ob E., nachdem er die Verwaltung von Immobilien ehemaliger WGS-Fonds