Das Landgericht Stuttgart hat die Ablehnung einer Schöffin im Prozess um mutmaßlich geprellte Immobilienfonds-Anleger für berechtigt erklärt und die befangene Schöffin durch eine andere Laienrichterin ausgetauscht. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Verteidiger des Immobilienverwalters E., der neben dem Wohninvest-Gründer Harald Panzer wegen mutmaßlicher Untreue mitangeklagt worden ist. Weiterhin steht infrage, ob E., nachdem er die Verwaltung von Immobilien ehemaliger WGS-Fonds