Psychiater bestätigt Schuldfähigkeit
Backnang/Stuttgart. Im Mordfall Katharina K. hat der psychiatrische Gutachter keine Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten – der Beschuldigte ließ am Montag über seinen Anwalt verlauten, womöglich eine Erklärung abgeben zu wollen.
Narzisstisch, manipulativ, skrupellos, impulsiv-aggressiv – die Beschreibung des angeklagten Daniel E. durch den psychiatrischen Gutachter Peter Winckler wartete mit vielen gewichtigen Adjektiven auf. Eine Persönlichkeitsstörung – und damit verbunden eine eventuelle Schuldunfähigkeit – könne er bei Daniel E. aber nicht diagnostizieren. Das sei schon deshalb nicht möglich, weil der Beschuldigte dem Psychiater gegenüber keine Angaben gemacht habe, die über seine derzeitige Haftsituation hinausgehen. Was Winckler aber sagen konnte, war, dass die „Dissozialität“ des Angeklagten auffalle: seine „hohe Bereitschaft, Gesetze zu brechen und andere übers Ohr zu hauen“. Prognostisch bedenklich fand der Gutachter vor allem die Empathielosigkeit, die Daniel E. zeigte. „Er lässt bedenkenlos andere über die Klinge springen.“
Wincklers Einschätzung nach habe E. bei dem Mord nicht aus dem Affekt heraus gehandelt: Kein Zeuge habe vor der Tat eine außergewöhnliche psychische Belastung an Daniel E. bemerkt, und nichts deute darauf hin, dass er nach der Tat Verzweiflung, Ohnmacht, Hilflosigkeit empfunden hätte. Seine „sehr umfangreichen Aktivitäten nach der Tat“ wiesen auf eine sehr kaltblütige Handlungsweise hin. „Er tat Dinge mit der Leiche, die einem das Blut in den Adern gefrieren lassen. Er verbrannte sie und hat sie dann auf den Müll geworfen.“
Ungünstige Prognose
Auch könne er dem Angeklagten nur eine ungünstige Kriminalprognose bescheinigen, äußerte der Gutachter auf Nachfrage. Es handele sich nicht um ein isoliertes Tötungsdelikt. Die ständigen Betrügereien, die Daniel E. trieb, obwohl er mehrfach überführt wurde, deuteten darauf hin, dass er sich nicht durch eine Strafverfolgung beeindrucken ließ. Und auch der mutmaßliche Mord an Katharina K. war nicht das erste Mal, dass Daniel E. sein „massives Gewaltpotenzial“ unter Beweis stellte. Winckler bezog sich dabei auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung, weil Daniel E. seinen Vorgesetzten vorsätzlich mit dem Auto angefahren hatte.
Auch die Aussage einer ehemaligen Lebenspartnerin des Angeklagten fand der Gutachter „sehr eindrücklich“. Glaubt man Daniel E.s Ex-Freundin, so stand dessen Beziehung zu Katharina K. von Anfang an unter keinem guten Stern. „Ich wusste, das ist ihr Untergang“, beschrieb die 27-Jährige. Katharina K. sei ihr vorgekommen wie eine freundliche, liebe Frau.
Betrügereien im Namen der Ex
In ihrer mehr als eine Stunde dauernden Aussage schilderte die Zeugin ihre eigene Beziehung zum Angeklagten, die etwa ein Jahr währte. Anfangs sei alles gut gewesen, Daniel E. habe sich hilfsbereit, nett und humorvoll gezeigt – „ein richtig lieber Mensch. Daniel kann Leute gut einlullen.“
Die Kehrseite habe sich erst mit der Zeit offenbart – und die Nachwirkungen seien noch heute, etwa fünf Jahre nach Ende der Beziehung, zu spüren. Erst kürzlich habe sie wegen ihm einen Mahnbescheid über Gebühren in Höhe von mehr als 800 Euro erhalten; eine von vielen Betrügereien, die der Angeklagte in ihrem Namen trieb. „Es ist bisher kein Jahr vergangen, in dem ich nicht mit ihm konfrontiert wurde – meist wegen Rechnungen.“
Ex-Freundin gewürgt und Katze getötet
Im Laufe der Beziehung häuften sich die Streitereien, dann sei es gewesen, „als hätte jemand einen Schalter umgelegt“. Er habe ihr gedroht, sei sie körperlich angegangen. Als die gemeinsame Katze des Paars starb, habe E. anfangs behauptet, das Tier sei vom Balkon gefallen. Später habe er zugegeben, das Tier mit derartiger Wucht gegen die Wand getreten zu haben, dass es seinen Verletzungen erlag. Als die Freundin ihn einmal mit einer Verfehlung konfrontiert habe, sei es zum Eklat gekommen: Er habe sie zu Boden geschlagen und gewürgt, bis ihr schwarz vor Augen wurde. „Ich dachte, jetzt ist kurz vor Sense.“ Daniel E. habe dann aber von ihr abgelassen, geweint, sich mehrmals entschuldigt und versprochen, dass so etwas nie wieder vorkomme.
Daniel E. selbst hat in der bisherigen Verhandlung kein Wort gesprochen. Das könnte sich aber bald ändern. Über seinen Anwalt Thomas Raich ließ der Angeklagte ausrichten, er arbeite derzeit an einer Erklärung. Deren Inhalt ist dem Verteidiger derzeit offenbar unbekannt. (Die Verhandlung wird am 3. Dezember fortgesetzt.)
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