Mehr als die Hälfte aller Kündigungsschutzklagen endet mit einem Vergleich samt Abfindung – ein pragmatisches und eingespieltes Verfahren bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Dass Arbeitsgerichte ein Urteil fällen müssen, ist eher selten. Am Mittwoch war das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart dazu gezwungen. In zweiter Instanz hat das LAG der Kündigungsschutzklage von Svetlana Kuzmina gegen die Fellbacher Firma Ott Hydromet entsprochen und festgestellt, „dass das zwischen den Parteien