Ab dem 1. Oktober wird für viele der Strom teurer: Am Samstag hat die EnBW an ihre Bestandskunden im Rems-Murr-Kreis die unerfreuliche Nachricht versandt ... Dürfen die das überhaupt? Und ist die Benachrichtigung in dieser Form okay? Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen.
1. Darf die EnBW den Strompreis erhöhen?
Ein Grundversorger (mehr zu diesem Begriff siehe unten) darf das – wenn bestimmte Kostenfaktoren, auf die er keinen Einfluss hat, ansteigen. So will