Fast jeder, der gebaut hat, kann ein mehr oder minder langes Klagelied davon singen: Hickhack mit Handwerkern oder dem Bauunternehmer wegen mutmaßlicher Mängel und deren Behebung. Ist der Bau abgenommen, die letzte Rate an das Bauunternehmen gezahlt und man ins Haus eingezogen, läuft eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren. In dieser Zeit kann viel geschehen, versteckte Mängel könnten auftauchen oder zum Beispiel plötzlich Risse in Mauern entstehen und sichtbar werden. So ist es auch