Rems-Murr-Kreis. Ein heute 26-Jähriger hat im Herbst 2024 seine Ex-Freundin getötet und ihren Leichnam in den Neckar geworfen. Der Mann wurde wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Revision ein. Die Entscheidung darüber liegt nun vor.
Revision bedeutet, eine angeklagte Person kann ein Urteil noch einmal überprüfen lassen. Es könnten Verfahrensfehler vorliegen, oder eine höhere Instanz sieht das Urteil als