Die Landesregierung hat landesweit Ausgangsbeschränkungen und ein Verbot des offenen Alkoholausschanks verfügt. Die verschärften Regelungen gelten schon ab diesem Samstag, 12. Dezember, tagsüber und in nochmals strengerer Form nachts. Wir erläutern Ihnen, aus welchen Gründen man nur noch draußen unterwegs sein darf.
Ausgangssperre mit Ausnahmen nachts von 20 bis 5 Uhr
Nach draußen darf man von Samstag an täglich zwischen 20 und 5 Uhr nur noch aus folgenden