Rems-Murr-Kreis

Ungerechtigkeiten bei der Bodenrichtwert-Bewertung: Ist im Rems-Murr-Kreis eine Reform nötig?

Winnenden von oben
„Die Aufgabenstellung der Gutachterausschüsse ist es nämlich nicht, Bodenwerte für einzelne Grundstücke zu ermitteln, sondern (pauschale) Bodenrichtwerte für bestimmte Zonen“, sagt der Gemeinsame Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden. © ALEXANDRA PALMIZI

Die Schömberger Erklärung zur Fehlerberichtigung der Bodenrichtwertkarten im Raum Calw hallt nach. Sie offenbart plakativ Ungerechtigkeiten bei der teils zu pauschalen Bodenrichtwert-Bewertung von zum Beispiel Mischgrundstücken, die wegen Bauverboten, naturschutzrechtlicher oder topografischer Besonderheiten nur zum Teil bebaut werden können; oder von Grundstücken mit großem Garten mit Bauverbot, die aber trotzdem insgesamt einheitlich in einer Bauland-Richtwertzone bewertet wurden. Ist eine