Rems-Murr-Kreis. Eineinhalb oder zwei Meter Abstand abzuschätzen, ist nicht so einfach. Doch diese Abstände gilt es einzuhalten, wer mit dem Auto ein Fahrrad überholt. Innerorts eineinhalb Meter, außerorts zwei Meter. Ansonsten heißt es hinterherzuckeln, schreibt die Straßenverkehrsordnung seit 2021 vor. Auch wenn’s schwer fällt. Die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Autofahrerinnen und Autofahrer weder die Geduld aufbringen noch ein so scharfes Auge haben. Der „Open Bike