Ohne Masern-Impfung kein Kita-Platz: Die einfache Gleichung gilt seit März, und wäre Corona nicht dazwischengekommen, hätte die Impfplicht sicher mehr Aufsehen erregt.
Zum 1. März trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Es schreibt vor, dass alle Kinder nach ihrem ersten Geburtstag nur dann einen Kindergarten besuchen können, wenn sie gegen Masern geimpft sind.
Von Impfungen gegen Mumps und Röteln war nicht die Rede. Doch wer den schulmedizinischen Weg wählt, dessen Kind wird die