Die Notbremse bleibt. Wie diese bei einer dauerhaften Inzidenz von über 100 in Baden-Württemberg und im Rems-Murr-Kreis umgesetzt wird, darüber wurden am Mittwoch (24.3.) einige Details mehr bekannt. Allerdings reden mittlerweile auch die Verwaltungsgerichte intensiv mit und bremsen die staatliche Regulierungswut aus, mahnen Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit an. Zu Recht.
Eine Gewissheit: Die Notbremse erfolgt lokal nicht landesweit
Wenigstens hat Ministerpräsident