Gewinnspiel

Sommernachtsfest mit Feuerwerk

Feuerwerk und Lichtinszenierung beim Sommernachtsfest in Rechberghausen.
Feuerwerk und Lichtinszenierung beim Sommernachtsfest in Rechberghausen. © Gemeinde Rechberghausen

Rechberghausen. Wenn sich die Grüne Mitte in ein Lichtermeer verwandelt, ist Sommernachtsfest-Zeit: Am Samstag, 1. August, lädt die Gemeinde Rechberghausen wieder in den Landschaftspark ein. In den Abendstunden sorgen Hunderte Lichter und Feuerquellen für eine besondere Atmosphäre. Alte Bäume, Blumenbeete und der See werden in warmes, flackerndes Licht getaucht. Wir verlosen 2 x 2 Karten.

Licht und Klang

Musik begleitet das Fest durch den Abend. Als Höhepunkte sind eine Feuershow und das Musikfeuerwerk angekündigt, bei dem Licht und Klang miteinander verbunden werden. Danach übernimmt eine Band und sorgt für den stimmungsvollen Ausklang der Sommernacht.

Auch Familien sind angesprochen: Ein Kinderprogramm mit Kindertheater und weiteren Angeboten ist geplant. Start ist um 17 Uhr, das Fest endet um 0.30 Uhr. Für Bewirtung ist gesorgt.

Der Eintritt kostet an der Abendkasse 15 Euro, im Vorverkauf 12 Euro. Ab 23 Uhr gilt ein Mondscheintarif von 10 Euro. Jugendliche von 13 bis 17 Jahren zahlen an der Abendkasse 13 Euro, im Vorverkauf 10 Euro, Kinder unter zwölf Jahren haben in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten freien Eintritt. Karten im Vorverkauf gibt es im Rathaus Rechberghausen, Zimmer E.12; weitere Informationen unter www.rechberghausen.de.

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Einfach mitmachen
Mitmachen ist möglich von Donnerstag bis Sonntag. Montag werden die Gewinner ausgelost und schriftlich benachrichtigt. Die Karten werden an der Abendkasse hinterlegt.

Hinweis zum Datenschutz

Zur Durchführung der Verlosung erhebt der Zeitungsverlag Waiblingen (Kontakt siehe Wochenblatt-Impressum) personenbezogene Daten. Das sind Ihr Name, Ihre Adresse, E-Mail und Ihre Telefonnummer. Die Daten benötigen wir, um den Gewinnern der Verlosung die Karten zukommen zu lassen und sie über Veranstaltungsänderungen zu informieren. Ohne diese Informationen können Sie nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Wenn Karten an der Abendkasse hinterlegt werden, geben wir die Namen der Gewinner an den Veranstalter weiter. Die Daten werden ausschließlich für die Verlosung verwendet.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO die Durchführung des Gewinnspielvertrages. Weitere Infos zum Datenschutz finden Sie unter www.zvw.de/datenschutz/.

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