Corona: Inzidenz über 50 - Was im Sport nun noch möglich ist

Gerade erst haben sich die Amateursportler darauf eingestellt, dass sie zumindest im Freien wieder gemeinsam trainieren dürfen, da endet die neue Freiheit schon wieder. Vom Montag, 22. März, an dürfen nur noch fünf Sportler aus zwei Familien gemeinsam Sport treiben, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Für unter 15-Jährige gilt weiterhin die Obergrenze 20 Kinder.
Am Montag, 22. März, hätte Öffnungsschritt 4 beginnen können, vereinbart bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März. Dieser Schritt allerdings ist vorerst ausgesetzt, weil die Inzidenz in allen Landkreisen steigt. Auch im Rems-Murr-Kreis liegt sie seit Dienstag über 50.
Grundsätzlich gilt: Trainining ist nur im Freien möglich
Von Montag an also dürfen im Mannschaftssport nur noch die Fußballteams unter 15 Jahren gemeinsam trainieren – und natürlich auch Hallensportler, falls sie in ihrer Gemeinde einen Platz im Freien finden. Bis zu 20 Spieler können teilnehmen plus Trainer, wobei deren Zahl nicht genau festgelegt ist. Der Württembergische Fußballverband (WFV) geht von bis zu vier Trainern aus.
Von 15 Jahren an aufwärts dürfen nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten gemeinsam Sport treiben, ob das nun Jogger, Fußballer, Hand- oder Volleyballer sind; und natürlich nur im Freien und – wenn sie sich auf einem gemeindeeigenen Platz aufhalten – nach einem von der Gemeinde abgesegneten Hygienekonzept.
Immer noch nicht endgültig geklärt: Was ist eine weitläufige Anlage?
Jeweils nur eine Gruppe darf sich auf einem Sportgelände aufhalten. Mehrere Fünfergruppen gleichzeitig können jedoch auf „weitläufigen Anlagen“ trainieren. Dazu zählen, so heißt es in der Corona-Verordnung Baden-Württembergs vom 1. November 2020, Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen.
Und Fußballplätze?
Für den WFV sind auch Sportplätze weitläufige Anlagen
„Nach unserer Interpretation ist ein Sportgelände eine ,weitläufige Anlage’, auf der mit mehreren Gruppen gleichzeitig trainiert werden kann“, schreibt Heiner Baumeister vom WFV. „Wir empfehlen, mit maximal einer Zehnergruppe pro Platzhälfte oder alternativ fünf Zweiergruppen pro Platzhälfte zu trainieren.“ Das allerdings sehen nicht alle Kommunen genauso.
Tennisverband rät Vereinen, mit dem Ordnungsamt zu sprechen
Im Tennis geht Stefan Böning, WTB-Vizepräsident und Verbandsjugendwart, davon aus, dass fünf Personen aus zwei Haushalten spielen dürfen: im Freien jeweils pro Platz, in der Halle insgesamt, egal wie viele Plätze die Halle aufweist. Allerdings sagt Böning: „Wir empfehlen den Vereinen, das jeweils mit dem zuständigen Ordnungsamt zu klären.“
Vom Tisch ist durch die neue Lage zumindest ein Punkt aus dem zurückgestellten vierten Öffnungsschritt: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist hier zwar Mannschaftstraining vorgesehen, aber nur mit tagesaktuellem Test aller Beteiligten. Das lehnen die Vereine ab, weil es allein organisatorisch nicht zu schaffen wäre.
Was jetzt gilt, kann sich schnell wieder ändern
Das alles gilt aktuell. Es ist aber nicht auszuschließen, wie es Heiner Baumeister vom Fußballverband schreibt, „dass angesichts der steigenden Inzidenzwerte eine neue Verordnung kommt oder die Ministerpräsidentenkonferenz neue Beschränkungen beschließt“.
Im Rems-Murr-Kreis stieg die Inzidenz am Freitag, 19. März, auf 63.