Urteil in Stuttgart

Bestechlichkeit? Freispruch für Polizeiinspekteur

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Inspekteur der Polizei steht erneut vor Gericht
Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte steht zum zweiten Mal vor Gericht. (Archivbild) © Marijan Murat
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Polizei-Wappen Baden-Württemberg
Bislang ist der frühere Inspekteur der Polizei nur vom Dienst suspendiert. (Symbolbild) © Silas Stein

Stuttgart (dpa/lsw) - Der ehemals ranghöchste Polizist des Landes ist auch im zweiten Verfahren gegen ihn freigesprochen worden. Die Kammer des Stuttgarter Landgerichts sprach ihn vom Vorwurf der Bestechlichkeit frei. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe einer Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse. Die Vorsitzende

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