Stuttgart (dpa/lsw) - Zweiter Prozess, zweiter Freispruch: Der ehemals ranghöchste Polizist des Landes ist auch im Verfahren wegen einer möglichen Bestechlichkeit von den Vorwürfen freigesprochen worden. Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart sah keine hinreichenden Belege dafür.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe einer Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu