Stuttgart & Region

Corona-Risikogebiet Stuttgart: Wo ab Mittwoch (14.10.) Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten

Alkohol Bie Symbolbild
Symbolbild. © Pixabay

Weil die Corona-Neuinfektionen in Stuttgart den kritischen Wert von 50 Fällen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten haben, sollen dort ab Mittwoch (14.10.) neue Regeln gelten.

Diese hat die Stadt am Montag (12.10.) veröffentlicht. Sie sollen vorläufig bis 1. November gelten. Dazu gehören auch eine Maskenpflicht in der Innenstadt und ein Alkoholverbot für bestimmte Bereiche. Nur: wo gilt was?

Maskenpflicht

In diesen Bereichen des sog. "City-Rings" gilt die Maskenpflicht:

  • Arnulf‐Klett‐Platz (mit Arnulf‐Klett‐Passage)
  • Friedrichstraße
  • Theodor‐Heuss‐Straße
  • Rotebühlplatz (einschließlich City Plaza und Rotebühlpassage)
  • Paulinenstraße
  • Rupert‐Mayer‐Platz
  • Vorplatz der Kirche St. Maria
  • Feinstraße
  • Österreichischer Platz
  • Hauptstätter Straße
  • Charlottenplatz (einschließlich Charlotten‐Passage)
  • Konrad‐Adenauer‐Straße
  • Gebhard‐Müller‐Platz
  • Schillerstraße

Es werden jeweils beide Seiten der genannten Straßen und alle Seiten der genannten Plätze erfasst.

Die Vorgabe gilt auch für alle Wochenmärkte in Stuttgart.

Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen‐Bedeckung tragen können. Außerdem sind ausgenommen Bauarbeiter bei der Arbeit und Personen, die essen oder trinken, joggen oder Fahrrad fahren.

Alkoholverkaufsverbot

Fortan untersagt ist der Verkauf von alkoholischen Getränken an Donnerstagen, Freitagen und Samstagen in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags: Diese Regel gilt für Gastro‐Betriebe, die Getränke zum Mitnehmen („To Go“) verkaufen sowie für Läden und Supermärkte.

An diesen Tagen ist auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen ab 23 Uhr der Konsum alkoholischer Getränke untersagt. Die Vorgabe bezieht sich neben dem City‐Ring (siehe oben) auf die Bereiche: 

  • Mittlerer und Unterer Schlossgarten 
  • Wilhelmsplatz (Stuttgart‐Mitte)
  • Feuersee
  • Weißenburgpark
  • Marienplatz
  • Erwin‐Schoettle‐Platz
  • Karlshöhe
  • Bismarckplatz
  • Berliner Platz einschließlich Bosch‐Areal
  • Stadtgarten
  • Pariser Platz
  • Mailänder Platz
  • Höhenpark Killesberg
  • Parkanlage Villa Berg
  • Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt
  • Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt
  • Kurpark in Bad Cannstatt
  • Wilhelm‐Geiger‐Platz in Feuerbach
  • Löwenmarkt in Weilimdorf